FA von Hallwyl, Urkunden, 1771.12.30 (a) Eingabe der Herrschaft Hallwil an Landvogt Samuel Steck. Das Haus von Hallwyl zahlt jährlich Udelzins an Bern, ist somit allen andern Steuern entbunden, ist der Grafschaft Lenzburg nicht steuerpflichtig und hat auch von dort keine Nutzbarkeiten, das Schloss

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1771.12.30 (a)
Fach (Urkunden):FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:30.12.1771
Titel:Eingabe der Herrschaft Hallwil an Landvogt Samuel Steck. Das Haus von Hallwyl zahlt jährlich Udelzins an Bern, ist somit allen andern Steuern entbunden, ist der Grafschaft Lenzburg nicht steuerpflichtig und hat auch von dort keine Nutzbarkeiten, das Schloss ist in Kriegszeiten ein offenes Haus und da die Herrschaft ferner die Strasse von Sarmenstorf nach dem Oberen Freiamt unterhält, so sollen ihre Leute an keine andere Strassenarbeit (Suhr-Aarau) verwendet werden, ausser in ihren Bezirken Fahrwangen und Tennwil
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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