FA von Hallwyl, Urkunden, 1799.03.27 Das Haus von Hallwyl gibt infolge des die Loskaufung der Zehnten betreffenden Gesetzes dem Liquidationsbüro des Kantons Aargau zuhanden der helvetischen Republik seine Entschädigungsansprache ein, für seine bisher besessenen Zehnten. Dabei Beschluss des helveti

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Urkunden, 1799.03.27
Fach (Urkunden):F. FA von Hallwyl
Entstehungszeitraum:27.03.1799
Titel:Das Haus von Hallwyl gibt infolge des die Loskaufung der Zehnten betreffenden Gesetzes dem Liquidationsbüro des Kantons Aargau zuhanden der helvetischen Republik seine Entschädigungsansprache ein, für seine bisher besessenen Zehnten. Dabei Beschluss des helvetischen Vollziehungsrates vom 16. September 1800 und 4. März 1801
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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