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Allgemeine Information |
Signatur: | FA von Hallwyl, Abschriften, 1630.04.15 |
Titel: | Wegen der durch die Junkern von Hallwyl den beiden Herren Prälaten zu Einsiedeln und Muri verkauften Bodenzinse, wird erkannt, dass der Kauf gegen Ihr Gnaden Ordnung, deshalb konfisziert und zu eigenen Handen gezogen werden solle, sodann die Junkern von Hallwyl deshalb ins Recht gezogen, die Herrn Aebte aber, da sie Unwissenheit vorschützen, sowie guter Nachbarschaft wegen verschont werden sollen |
Entstehungszeitraum: | 15.04.1630 |
Archivalienart: | Akte/Dokument |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=974332 |
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