FA von Hallwyl, Abschriften, 1631.03.24 Da der Verkauf einiger Bodengülten durch Junker Hans Caspar von Hallwyl zu Hallwil an die Äbte von Einsiedeln und Muri von den genannten Herrn zu Bern durch Konfiskation und Einziehung des Erlöses bestraft worden war, ersuchen dessen Sohn und Tochtermann um

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1631.03.24
Titel:Da der Verkauf einiger Bodengülten durch Junker Hans Caspar von Hallwyl zu Hallwil an die Äbte von Einsiedeln und Muri von den genannten Herrn zu Bern durch Konfiskation und Einziehung des Erlöses bestraft worden war, ersuchen dessen Sohn und Tochtermann um Nachlass dieser Strafe, welchem Gesuch auch in Anbetracht, dass Junker Hans Caspar von Hallwyl ein "toter" Mann und zum Kontrahieren unfähig, ebenso mit Rücksicht auf die Verdienste, die sich dessen Vordern und das ganze adelige Haus von Hallwyl um die Stadt Bern erworben haben, gegen Ersetzung der gehabten Kosten entsprochen wird
Entstehungszeitraum:24.03.1631
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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