FA von Hallwyl, Abschriften, 1637.08.27 Verordnung des Rates in Zürich, dass der Weinzehnten in Seengen nicht mehr, wie bisher üblich, vom Pfarrer von Seengen (unter hallwylscher Hoheit) eingesammelt und zum üblichen Weinpreis angekauft werden kann, sondern vom Amtmann eingezogen und bis auf weite

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1637.08.27
Titel:Verordnung des Rates in Zürich, dass der Weinzehnten in Seengen nicht mehr, wie bisher üblich, vom Pfarrer von Seengen (unter hallwylscher Hoheit) eingesammelt und zum üblichen Weinpreis angekauft werden kann, sondern vom Amtmann eingezogen und bis auf weiteren Befehl im Pfarrkeller in Seengen eingelagert werden soll, da durch vieles Einschlagen von Reben, der Kornzehnten zurückgegangen sei
Entstehungszeitraum:27.08.1637
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=978361
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern