FA von Hallwyl, Abschriften, 1647.07.14 Der Vogt zu Lenzburg wird vom Rat von Bern benachrichtigt, dass der Kauf der 24 Stück hallwylschen Fruchtgült à 75 Gulden genehm gehalten sei, sofern Dr. Stupanus diese Bodenzinse und der Gültverschreibung, die er von Hans Caspar von Hallwyl hat, eximiert un

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1647.07.14
Titel:Der Vogt zu Lenzburg wird vom Rat von Bern benachrichtigt, dass der Kauf der 24 Stück hallwylschen Fruchtgült à 75 Gulden genehm gehalten sei, sofern Dr. Stupanus diese Bodenzinse und der Gültverschreibung, die er von Hans Caspar von Hallwyl hat, eximiert und Nachwähr des Kaufes ist. Der deutsche Quaestor erhält Zahlungsanweisung und den Auftrag, dem hallwylschen Zehnten, der um 5000 Gulden geschätzt ist, nachzugehen
Entstehungszeitraum:14.07.1647
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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