FA von Hallwyl, Abschriften, 1649.03.10 Im Konkurs des Hans Burkhart in Seengen scheinen von Hans Rudolf von Hallwyl nicht ganz gesetzliche Mittel angewendet worden zu sein, um in den Besitz von dessen Gütern zu gelangen. Die dadurch geschädigten Werdmüllerischen Erben wenden sich klagend an ihre

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1649.03.10
Titel:Im Konkurs des Hans Burkhart in Seengen scheinen von Hans Rudolf von Hallwyl nicht ganz gesetzliche Mittel angewendet worden zu sein, um in den Besitz von dessen Gütern zu gelangen. Die dadurch geschädigten Werdmüllerischen Erben wenden sich klagend an ihre Regierung in Zürich, die nun in diesem Schreiben die Berner ersucht, durch einen Landvogt, etwas den von Lenzburg, die ganze Sache untersuchen zu lassen
Entstehungszeitraum:10.03.1649
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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