FA von Hallwyl, Abschriften, 1650.08.03 Der Rat von Bern lässt den Junkern von Hallwyl (Hans Rudolf von Hallwyl und seinen Brüdern - Besitzer des vordern Schlosses zu Hallwil. Hartmann von Hallwyl zu Schafisheim und Friedrich Georg von Hallwyl zu Betzingen - Besitzer des hinteren Schlosses zu Hall

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1650.08.03
Titel:Der Rat von Bern lässt den Junkern von Hallwyl (Hans Rudolf von Hallwyl und seinen Brüdern - Besitzer des vordern Schlosses zu Hallwil. Hartmann von Hallwyl zu Schafisheim und Friedrich Georg von Hallwyl zu Betzingen - Besitzer des hinteren Schlosses zu Hallwil) für entrichtete Udelzinse von 1636 bis 1649 eine Quittung ausstellen
Entstehungszeitraum:03.08.1650
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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