FA von Hallwyl, Abschriften, 1651.12.22 Der Rat von Bern spricht dem Hans Jakob von Hallwyl auf seine Beschwerde das Recht zu, zur Deckung seiner Kostenansprüche die Hand auf seines Bruders Hans Caspar von Hallwyl Güter schlagen zu dürfen. Gleichzeitig erhält der Landvogt zu Lenzburg Auftrag, Hans

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1651.12.22
Titel:Der Rat von Bern spricht dem Hans Jakob von Hallwyl auf seine Beschwerde das Recht zu, zur Deckung seiner Kostenansprüche die Hand auf seines Bruders Hans Caspar von Hallwyl Güter schlagen zu dürfen. Gleichzeitig erhält der Landvogt zu Lenzburg Auftrag, Hans Rudolf von Hallwyl zur standesgemässen Erziehung des von Hans Thüring von Hallwyl selig hinterlassenen Sohnes anzuhalten
Entstehungszeitraum:nach 22.12.1651
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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