FA von Hallwyl, Abschriften, 1654.06.24 Der Rat von Bern berichtet an den Landvogt von Lenzburg: Die von Hans Rudolf von Hallwyl zu Hallwil an sich gezogenen Bodenzinse des Hans Thut werden der Frau Elisabeth Grunerin zugesprochen, sofern der von Hallwyl nicht nachweisen kann, dass sie ihm im Gelt

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1654.06.24
Titel:Der Rat von Bern berichtet an den Landvogt von Lenzburg: Die von Hans Rudolf von Hallwyl zu Hallwil an sich gezogenen Bodenzinse des Hans Thut werden der Frau Elisabeth Grunerin zugesprochen, sofern der von Hallwyl nicht nachweisen kann, dass sie ihm im Geltstag des Thut verkauft worden sind. Der Beschwerde des Samuel Thut gemäss sind die zwei Jucharten Reben und zwei Mannwert Matten, die im Geltstag des von Hallwyl zu niedrig angeschlagen worden sind, höher einzuschätzen, der Junker hat den Mehrwert auszurichten
Entstehungszeitraum:24.06.1654
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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