FA von Hallwyl, Abschriften, 1654.06.26 Der Rat von Bern verfügt, dass Hans Caspar von Hallwyl seinem Bruder Hans Jakob von Hallwyl von den noch schuldigen 371 kr. 1 bz. die Hälfte in guten Gültbriefen, die andere Hälfte bar unter zwei malen ausrichten und die ergangenen Reisekosten im Betrag von

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1654.06.26
Titel:Der Rat von Bern verfügt, dass Hans Caspar von Hallwyl seinem Bruder Hans Jakob von Hallwyl von den noch schuldigen 371 kr. 1 bz. die Hälfte in guten Gültbriefen, die andere Hälfte bar unter zwei malen ausrichten und die ergangenen Reisekosten im Betrag von 60 kr. auch abtragen soll. Die zwischen den Parteien ergangenen Injurien sind abgetan
Entstehungszeitraum:26.06.1654
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=981281
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern