FA von Hallwyl, Abschriften, 1654.08.08 (b) Der Rat von Bern bewilligt dem Hugo Dietrich von Hallwyl, für rentierende 250 Gulden auf die Güter des Rudolf von Hallwyl greifen zu dürfen, wenn dieser nicht entgegenkommt und beordert den Vogt von Lenzburg, dem erstgenannten im Eventualitätsfalle dazu

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1654.08.08 (b)
Titel:Der Rat von Bern bewilligt dem Hugo Dietrich von Hallwyl, für rentierende 250 Gulden auf die Güter des Rudolf von Hallwyl greifen zu dürfen, wenn dieser nicht entgegenkommt und beordert den Vogt von Lenzburg, dem erstgenannten im Eventualitätsfalle dazu Hand zu bieten. Betreffs des Aufenthalts und der Erziehung von Hugo Dietrich von Hallwyls Kindern an papistischen Orten sollen bei der Frau von Hallwyl Erkundigungen eingezogen werden
Entstehungszeitraum:08.08.1654
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=981290
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern