FA von Hallwyl, Abschriften, 1655.04.07 Der Rat von Bern bewilligt Hans Caspar von Hallwyl, Hab und Gut des Junkers Christoph von Luternau bis zur Rückgabe des ihm geliehenen, aber von ihm noch nicht restituierten "Köstlichen Kräuterbuchs" (von Hallwyls Buch) in Verbot zu legen. Mitteilung nach Le

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1655.04.07
Titel:Der Rat von Bern bewilligt Hans Caspar von Hallwyl, Hab und Gut des Junkers Christoph von Luternau bis zur Rückgabe des ihm geliehenen, aber von ihm noch nicht restituierten "Köstlichen Kräuterbuchs" (von Hallwyls Buch) in Verbot zu legen. Mitteilung nach Lenzburg
Entstehungszeitraum:07.04.1655
Archivalienart:Akte/Dokument
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=981627
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr

Online-Inventar des Staatsarchivs des Kantons BernStartseite

Kanton Bern Startseite

© Staatskanzlei des Kantons Bern