FA von Hallwyl, Abschriften, 1655.06.22 Der Rat von Bern entscheidet den Rechtshandel zwischen den Gebrüdern Rudolf von Hallwyl und Hans Caspar von Hallwyl dahin, dass die durch diesen gegen jenen zu Lenzburg ausgesagten ehrrührigen Worte hochobrigkeitlich aufgehoben sein sollen. Da Junker Hans Ca

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1655.06.22
Titel:Der Rat von Bern entscheidet den Rechtshandel zwischen den Gebrüdern Rudolf von Hallwyl und Hans Caspar von Hallwyl dahin, dass die durch diesen gegen jenen zu Lenzburg ausgesagten ehrrührigen Worte hochobrigkeitlich aufgehoben sein sollen. Da Junker Hans Caspar von Hallwyl die Kosten nicht zu tragen vermag, werden dieselben erlassen
Entstehungszeitraum:22.06.1655
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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