FA von Hallwyl, Abschriften, 1665.05.18 (b) Auf rechtliches Anrufen des Junkers Hans Georg von Hallwyl wird vom Nellenburgischen Landgericht erkannt, dass der Beklagte Hans Ludwig von Bodman den Müller von Möckingen, wie vorher, sein Ross und sein Vieh austreiben zu lassen pflichtig sei, 1665.05.1

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1665.05.18 (b)
Titel:Auf rechtliches Anrufen des Junkers Hans Georg von Hallwyl wird vom Nellenburgischen Landgericht erkannt, dass der Beklagte Hans Ludwig von Bodman den Müller von Möckingen, wie vorher, sein Ross und sein Vieh austreiben zu lassen pflichtig sei
Entstehungszeitraum:18.05.1665
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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