FA von Hallwyl, Abschriften, 1683.02.26 Vom Kapitel wird als tunlicher uns sicherer erachtet, die von der Kirche zu Langenrickenbach gewünschte Kundschaftaufnahme im schwebenden Zehtenstreit nicht durch den Obervogt von Güttingen, Franz Walther von Hallwyl, sondern durch den Eggischen Gerichtsschr

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1683.02.26
Titel:Vom Kapitel wird als tunlicher uns sicherer erachtet, die von der Kirche zu Langenrickenbach gewünschte Kundschaftaufnahme im schwebenden Zehtenstreit nicht durch den Obervogt von Güttingen, Franz Walther von Hallwyl, sondern durch den Eggischen Gerichtsschreiber vornehmen zu lassen
Entstehungszeitraum:26.02.1683
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=990728
 

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