Burgdorf Das Gericht zu Oberdiessbach erkennt, dass Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Thun, gegen Uli (Ulrich) Gisler, Burger zu Bern, rechtlich vorgehen könne, da dieser die seinerzeitige Vereinbarung betr. Wiedereinlösung der dreieinhalb Schupposen zu Konolfingen nicht einhalten wolle. Vgl. U

Archivplan-Kontext


Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:05.09.1396
Titel:Das Gericht zu Oberdiessbach erkennt, dass Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Thun, gegen Uli (Ulrich) Gisler, Burger zu Bern, rechtlich vorgehen könne, da dieser die seinerzeitige Vereinbarung betr. Wiedereinlösung der dreieinhalb Schupposen zu Konolfingen nicht einhalten wolle. Vgl. Urkunde vom 17.02.1395
Siegler:Mathias Bockes (Bockess), Herr zu Diessenberg (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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