Burgdorf Das Gericht zu Oberdiessbach erkennt, dass Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Thun, befugt sei, die dreieinhalb Schupposen zu Konolfingen, die er seinerzeit an Uli (Ulrich) Gisler verkauft hatte, nach Rückerstattung oder Sicherstellung der Kaufsumme wieder zu Handen nehmen dürfe. Vgl. U

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Burgdorf
Fach (Urkunden):Burgdorf
Entstehungszeitraum:18.09.1396
Titel:Das Gericht zu Oberdiessbach erkennt, dass Peter von Krauchthal, Schultheiss zu Thun, befugt sei, die dreieinhalb Schupposen zu Konolfingen, die er seinerzeit an Uli (Ulrich) Gisler verkauft hatte, nach Rückerstattung oder Sicherstellung der Kaufsumme wieder zu Handen nehmen dürfe. Vgl. Urkunde vom 17.02.1395
Siegler:Mathias Bockes (Bockess), Herr zu Diessenberg (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=29600
 

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