Seftigen M.G.H. zu Bern entscheiden, dass vom Zehnten ab sieben Schupposen zu Seftigen, von dem der Pfrund Kirchdorf ein Sechzehntel zustünde, an Rudolf von Erlach zum voraus je 3 Mütt Dinkel und Haber zufallen und vom übrigen ihm drei Viertel und der Pfrund Kirchdorf ein Viertel zukommen soll., 1

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:08.05.1588
Zeitraum 2:18.05.1588
Titel:M.G.H. zu Bern entscheiden, dass vom Zehnten ab sieben Schupposen zu Seftigen, von dem der Pfrund Kirchdorf ein Sechzehntel zustünde, an Rudolf von Erlach zum voraus je 3 Mütt Dinkel und Haber zufallen und vom übrigen ihm drei Viertel und der Pfrund Kirchdorf ein Viertel zukommen soll.
Bemerkungen:Datierung: 08.05.1588 / 18.05.1588 Kopie, 18. Jahrhundert
Archivalienart:Urkunde
 

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