Seftigen Statthalter, Räte und Burger zu Bern entscheiden, dass die Leute von Seftigen verpflichtet seien, an Rudolf und Anton von Erlach den Heu-, Jung- und Etterzehnten auszurichten und nicht ohne weiteres berechtigt seien, an Stelle dieser Zehnten eine Geldabgabe zu leisten., 1589.12.15 (Archiv

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Seftigen
Fach (Urkunden):Seftigen
Entstehungszeitraum:15.12.1589
Zeitraum 2:25.12.1589
Titel:Statthalter, Räte und Burger zu Bern entscheiden, dass die Leute von Seftigen verpflichtet seien, an Rudolf und Anton von Erlach den Heu-, Jung- und Etterzehnten auszurichten und nicht ohne weiteres berechtigt seien, an Stelle dieser Zehnten eine Geldabgabe zu leisten.
Siegler:Stadt Bern (II)
Bemerkungen:Datierung: 15.12.1589 / 25.12.1589
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58031
 

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