Signau Schultheiss und Rat zu Bern regeln in Erläuterung eines vor einiger Zeit gegebenen Spruchs über materielle Vergünstigungen für die jeweiligen Gerichtsässen zu Signau das Recht des Gerichts und des Twingherrn zu Signau auf die 3 Schilling-Bussen., 1436.08.28 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:28.08.1436
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern regeln in Erläuterung eines vor einiger Zeit gegebenen Spruchs über materielle Vergünstigungen für die jeweiligen Gerichtsässen zu Signau das Recht des Gerichts und des Twingherrn zu Signau auf die 3 Schilling-Bussen.
Siegler:Stadt Bern (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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