Signau Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegenüber den Ansprüchen von Ulrich Amsler, Twingherr zu Signau, dass die Leute auf den Höfen Neuenschwand, Scheidegg, Aeschau, Dieboldswil und Dieboldsbach auf freien Gütern sitzen und daher dem Twingherrn zu Signau weder Futterhaber, Tagwen, Hühner,

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:27.06.1436
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern entscheiden gegenüber den Ansprüchen von Ulrich Amsler, Twingherr zu Signau, dass die Leute auf den Höfen Neuenschwand, Scheidegg, Aeschau, Dieboldswil und Dieboldsbach auf freien Gütern sitzen und daher dem Twingherrn zu Signau weder Futterhaber, Tagwen, Hühner, noch andere Leistungen schulden. Dagegen sollen diese Leute zum Twinggericht in Signau erscheinen, wenn sie dazu gemahnt werden und die Weibel und Bannwarte entschädigen wie von alters her.
Bemerkungen:Rückseite: Kopie eines Kaufbriefs vom 31.10.1372 (Regest s. unter diesem Datum) Per Kopie, zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts
Archivalienart:Urkunde
 

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