Signau Das Gericht zu Bäregg bestätigt als altes Herkommen und Recht, dass dem Kloster Trub in seinen Twingen und Bännen die Gerichtsbarkeit über Frevel, Trostungbrüche und überhaupt über alle bussfälligen Vergehen zustehe, nicht aber die Blutgerichtsbarkeit., 1462.07.03 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext


Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:03.07.1462
Titel:Das Gericht zu Bäregg bestätigt als altes Herkommen und Recht, dass dem Kloster Trub in seinen Twingen und Bännen die Gerichtsbarkeit über Frevel, Trostungbrüche und überhaupt über alle bussfälligen Vergehen zustehe, nicht aber die Blutgerichtsbarkeit.
Siegler:Caspar (Kaspar) von Scharnachthal, Herr zu Brandis (I)
Archivalienart:Urkunde
 

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