Signatur: | Signau |
Fach (Urkunden): | Signau |
Entstehungszeitraum: | 04.07.1462 |
Titel: | Das Gericht zu Bäregg vidimiert auf Begehren des Abts von Trub das Vidimus von Schultheiss und Rat zu Bern vom 10.03.1417 über die Erklärung des Grafen Hartmann von Kyburg vom 23.06.1371 betr. die Grenzen der Grundherrschaft des Klosters Trub. Zudem anerkennt und bestätigt das Gericht die Rechte des Klosters auf die Entrichtung von Pfennigzinsen, Käse und Hühnern und auf die Leistung von Tagwen und schliesslich noch die Jagd- und Fischereihoheit des Klosters. |
Siegler: | Caspar (Kaspar) von Scharnachthal, Herr zu Brandis (f.) |
Bemerkungen: | Datierung: 04.07.(1462?) Die Angabe des Jahresdatums ist in der Urkunde versehentlich unterblieben. Für die Ansetzung auf das Jahr 1462 stützte man sich offenbar auf die Urkunde vom 03.07.1462, in der auch Clewi (Niklaus) zum Fankhus als Ammann des Gotteshauses Trub den Vorsitz im Gericht führt und der Abt Rudolf von Trub mit Thomas Imbach als Sprecher vor dem Gericht erscheint. Der 04.07.1462 war aber ein Sonntag, und es ist sehr unwahrscheinlich, dass man an einem Sonntag Gericht hielt. Wir können die Urkunde aber mit gutem Grunde etwa auf die Jahre 1460 bis 1465 ansetzen; sicher nicht vor 1460, denn am 10.12.1459 erscheint noch Peter Wiler als Abt. Aus praktischen Gründen lassen wir die Urkunde unter 1462 eingereiht. |
Archivalienart: | Urkunde |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58943 |
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