Signau Das Gericht zu Trub erkennt, dass das Kloster Trub die Zugüter, die ehedem Sässgüter waren und deren Lehenzeit abgelaufen ist, wohl zuhanden ziehen und nach Gefallen neu verleihen dürfe., 1481.01.22 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:22.01.1481
Titel:Das Gericht zu Trub erkennt, dass das Kloster Trub die Zugüter, die ehedem Sässgüter waren und deren Lehenzeit abgelaufen ist, wohl zuhanden ziehen und nach Gefallen neu verleihen dürfe.
Siegler:Gilgen (Gilian) Schöni, Vogt zu Trachselwald (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58961
 

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