Signau Das Gericht zu Trub erkennt, dass die Lehengüter des Klosters Trub sich nach Bedarf mit Bauholz aushelfen sollen. Sollte jemand sich dessen weigern, so mag ihn das Kloster dazu anhalten., 1481.02.27 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Signau
Fach (Urkunden):Signau
Entstehungszeitraum:27.02.1481
Titel:Das Gericht zu Trub erkennt, dass die Lehengüter des Klosters Trub sich nach Bedarf mit Bauholz aushelfen sollen. Sollte jemand sich dessen weigern, so mag ihn das Kloster dazu anhalten.
Siegler:Gilian Schöni, Vogt zu Trachselwald (II)
Archivalienart:Urkunde
 

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URL:https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=58962
 

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