FA von Hallwyl, Abschriften, 1502.09.02 Auf dem Tage von Zürich wird es auf den nächsten Tag verwiesen, zu entscheiden, ob der zu Villmergen vom luz. Vogt aufgegriffene zerlumpte Knecht der luzern. Gerichtsbarkeit, oder aber derjenige des Herrn von Hallwyl zu stehe, an welche der Inhaftierte appel

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1502.09.02
Titel:Auf dem Tage von Zürich wird es auf den nächsten Tag verwiesen, zu entscheiden, ob der zu Villmergen vom luz. Vogt aufgegriffene zerlumpte Knecht der luzern. Gerichtsbarkeit, oder aber derjenige des Herrn von Hallwyl zu stehe, an welche der Inhaftierte appellierte
Entstehungszeitraum:02.09.1502
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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