FA von Hallwyl, Abschriften, 1502.09.27 Schiedsspruch im Rechtshandel zwischen dem Spital zu Winterthur und Walther von Hallwyl einerseits, den Brüdern Hug und Neini Müller zu Wassers, darf anderseits wegen der streitigen Zehnten eines Weingartens zu Sentzach. der Zehnten wird zwischen den beiden

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:FA von Hallwyl, Abschriften, 1502.09.27
Titel:Schiedsspruch im Rechtshandel zwischen dem Spital zu Winterthur und Walther von Hallwyl einerseits, den Brüdern Hug und Neini Müller zu Wassers, darf anderseits wegen der streitigen Zehnten eines Weingartens zu Sentzach. der Zehnten wird zwischen den beiden Parteien geteilt
Entstehungszeitraum:27.09.1502
Archivalienart:Akte/Dokument
 

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