Wangen Schultheiss und Rat zu Bern geben dem Propst zu Wangen auf seine Bitte ihre Ordnung über das Acherumsrecht in den vier Landgerichten und anderen bernischen Herrschaften bekannt, damit diese Ordnung auch in den Wäldern der Propstei Wangen angewendet werden könne., 1474.09.28 (Archiveinheit)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Signatur:Wangen
Fach (Urkunden):Wangen
Entstehungszeitraum:28.09.1474
Titel:Schultheiss und Rat zu Bern geben dem Propst zu Wangen auf seine Bitte ihre Ordnung über das Acherumsrecht in den vier Landgerichten und anderen bernischen Herrschaften bekannt, damit diese Ordnung auch in den Wäldern der Propstei Wangen angewendet werden könne.
Siegler:Stadt Bern (I)
Archivalienart:Urkunde
 

URL für diese Verz.-Einheit

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